Das prozessuale Fairnessgebot verlangt, dass der gesuchstellenden Person und/oder ihrer rechtsanwaltlichen Vertretung keine kostenintensiven Schritte zugemutet werden, ohne dass über das Gesuch entschieden und somit Klarheit in Bezug auf das Kostenrisiko geschaffen wird. Zwar lässt es die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu, dass über das Gesuch betreffend die unentgeltliche Rechtspflege erst im Endentscheid entschieden wird, dies bedingt jedoch, dass im Anschluss an die Eingabe in der Hauptsache mit gleichzeitigem Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege keine weiteren Vorkehren der - 10 -