- die Kindseltern in der Sorge um B. mit Rat und Tat zu unterstützen und B. in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung zu begleiten, - B. einen unbeschwerten Zugang zu beiden Elternteilen zu ermöglichen und die Eltern darin zu unterstützen, die Tochter einvernehmlich und erzieherisch positiv zu begleiten, -5- - die Ausübung des Besuchsrechts zu koordinieren und begleitend zu unterstützen, - falls aus Sicht der Beiständin geboten, eine psychologische Unterstützung für B. zu organisieren