2. A. erklärt sich bereit, sämtliche hängige Betreibungen gegen C., unabhängig von deren Stadium, bis zum 15. Juli 2020 nicht weiterzuführen. 3. Die Parteien erklären sich bereit, sich vor Gerichtspräsidium Brugg über eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsnebenfolgen auszutauschen (anfangs/Mitte Juni 2020). 4. Die Parteien verzichten in Bezug auf während der Verhandlung vom 7. Mai 2020 vor dem Präsidium des Familiengerichts Brugg getätigte allfällig strafrechtlich relevante Äusserungen auf die Stellung von Strafanträgen.