" 1. Zustellung der Eingabe der Kindesmutter vom 20. Dezember 2019 an den Kindesvater und die Beiständin einstweilen zur Kenntnis. -4- 2. Die Parteien werden mit separater Verfügung direkt zu einer Instruktionsverhandlung vorgeladen werden." 3. 3.1. Nach Durchführung einer Instruktionsverhandlung (7. Mai 2020), einer Kinderanhörung (23. April 2021) und einer Anhörung der Eltern (11. Mai 2021) sowie dem Einholen diverser Stellungnahmen und Berichte erkannte das Familiengericht Brugg am 9. Juni 2022 (KEMN.2022.22):