8. Der Vater sei zu verpflichten, der Mutter einen Prozesskostenvorschuss (Gerichts- und Anwaltskosten) von Fr. 4'000.- zu bezahlen. eventuell: Der Mutter sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der unterzeichnende Anwalt sei als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 2.4. Mit Verfügung vom 27. Januar 2020 (neu unter der Verfahrensnummer KEMN.2020.22) rief das Familiengericht Brugg den Parteien in Erinnerung, dass die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in Verfahren des Kindes- und Erwachsenenschutzes grundsätzlich ausgeschlossen sei und verfügte: