2.2. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2019 stellte das Familiengericht Brugg den Eltern die Eingabe der Beiständin zur Stellungnahme zu und informierte sie über die Absicht, Dr. iur. Sarah Brunner, Rechtsanwältin, als Prozessbeiständin für B. einzusetzen (KEMN.2019.232). -3- 2.3. Mit Stellungnahme vom 20. Dezember 2019 (Postaufgabe, in KEMN.2019.232 und KEMN.2020.22) liess die Kindesmutter durch ihren Anwalt beantragen: " 1. Der Antrag der Beiständin vom 19. November 2019 sei gutzuheissen. 2. Es sei festzuhalten, dass die Mutter der Einsetzung einer Kindsvertreterin nicht opponiert.