Sie habe ihre Kinder damals gekannt und um die nicht immer einfachen Beziehungen gewusst. Sie habe aber gerade deswegen diejenige Tochter eingesetzt, die ihr am nächsten gestanden sei, der sie habe vertrauen können, die sich bereits um sie und ihre finanziellen Verhältnisse gekümmert habe, die im Verwaltungsrat der E. gewesen sei und gegen die auch sonst niemand etwas Grundlegendes einzuwenden gehabt habe. Für den ausserhalb der Familie stehenden T., der als Verwaltungsratspräsident der E. amte und die Firma gut kenne, sei es "eindeutig" gewesen, dass die Betroffene die Beschwerdeführerin 2 habe einsetzen wollen.