Die Eltern hätten schon lange gewusst, dass ihre Kinder keineswegs "ein Herz und eine Seele" seien. Selbst als die Betroffene bereits deutlich dement gewesen sei, habe sie immer noch erklären können, dass die Beschwerdeführerin 2 für sie sorgen solle, G. an zweiter Stelle. Sie fordere, den klaren Willen der Betroffenen ohne Umschweife zu gewähren.