Der Beistand habe sich bei der Beschwerdeführerin 2 mündlich sogar für die sorgfältige Führung des Zahlungsordners bedankt. Die Betroffene habe im Vollbesitz ihrer Kräfte ihre Selbstbestimmung stärken wollen und habe die Beschwerdeführerin 2 als Vorsorgebeauftragte eingesetzt. Dies in Absprache mit allen Kindern. Klar sei, dass die Betroffene alle ihre Kinder gut habe einschätzen können und sich über die Schwächen aller sehr wohl im Klaren gewesen sei. Die Eltern hätten schon lange gewusst, dass ihre Kinder keineswegs "ein Herz und eine Seele" seien.