"1. Der Entscheid des Familiengerichts Rheinfelden vom 06. Januar 2022 sei aufzuheben. 2. Der Vorsorgeauftrag der Betroffenen vom 12. August 2016 sei zu validieren und die Beschwerdeführerin sei als Vorsorgebeauftragte einzusetzen. 3. Die Beistandschaft für die Betroffene sei aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (inkl. MwSt.)." 3.3. Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den beiden Beschwerdeverfahren XBE.2022.39 und XBE.2022.42 wurden diese mit -6-