"1. Der Vorsorgeauftrag der Betroffenen vom 12. August 2016 wird nicht validiert. 2. Der Vorsorgeauftrag der Betroffenen vom 25. Mai 2019 wird nicht validiert. 3. In Bestätigung des vorsorglichen Beschlusses vom 19. November 2020 wird für C. eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung i.S.v. Art. 394 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1 ZGB errichtet. 4. Die Beistandschaft umfasst folgende Aufgabenbereiche: