1.5. Nachdem B. im Sommer 2019 beim Familiengericht Rheinfelden hinsichtlich der Validierung des Vorsorgeauftrags vom 12. August 2016 vorsprach und ihr dazumal vom Gericht mitgeteilt wurde, dass dieser Vorsorgeauftrag von einem Anwalt mittels Vollmacht zurückgezogen worden sei, erstattete B. am 11. September 2019 eine Gefährdungsmeldung (act. 11 in KEMN.2019.386) betreffend die Betroffene.