Die Frage nach der Urteilsfähigkeit könne stets nur in Bezug auf eine konkrete Situation, Entscheidung oder Handlung beantwortet werden. Aufgrund des Befundes und der Diagnose einer progredient verlaufenden Demenzerkrankung sei davon auszugehen, dass die Betroffene bei komplexen Fragen anhaltend nicht mehr urteilsfähig sei, weshalb der Vorsorgeauftrag in Kraft gesetzt werden sollte.