5.2. Dem Beistandschaftsbericht ist dazu (in Übereinstimmung mit den aktenkundigen Kontobewegungen) zu entnehmen, dass die Ehefrau einen Betrag von Fr. 40'714.00 bzw. abzüglich Erbschaftssteuer Fr. 30'600.00 geerbt hat. Sie habe am 9. November 2020 Fr. 27'000.00 auf das gemeinsame Zahlungskonto überwiesen. Die Sozialen Dienste Q. hätten mit Entscheid vom 1. Februar 2021 die Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen in der Höhe von Fr. 15'600.00 unter Gewährung des maximalen Freibetrags von Fr. 15'000.00 beschlossen. Der genannte Betrag sei am 23. Februar 2021 den Sozialen Diensten überwiesen worden. Die Differenz von Fr. 11'400.00 sei der Ehefrau zurückerstattet worden.