] bei der Bank F. wird ersichtlich, dass auf dieses Konto Einnahmen beider Ehegatten eingehen und von diesem auch Ausgaben für beide getätigt werden (z.B. am 3. Oktober 2019 Eingang der je separaten AHV-Renten und Ergänzungsleistungen beider Ehegatten und am 7. Oktober 2019 Bezahlung der je separaten Pensions-/Heimkosten beider Ehegatten), obwohl das Konto allein auf den Beschwerdeführer lautet (act. 9 in KEBK.2022.15). In der mit dem angefochtenen Entscheid genehmigten Rechnung (act. 7 in KEBK.2022.15) wird unter den Aktiven auch das mit "Lebensunterhalt K." bezeichnete Konto […] bei der Bank F. aufgeführt.