Der periodische Rechenschaftsbericht gemäss Art. 411 ZGB dient der Prüfung, ob der Beistand das Mandat entsprechend der Lage der betroffenen Person und den gesetzlichen Zielen (Art. 388 ZGB) ausübt und liefert ferner Informationen darüber, ob die Gründe für die Beistandschaft noch gegeben sind oder ob die Massnahme zu ändern oder aufzuheben ist (BBl 2006 -4-