2. Die Mandatsentschädigung wird auf Fr. 2'000.00 festgesetzt. Die betroffene Person wird verpflichtet, die Mandatsentschädigung der Gemeinde Q. zu bezahlen. 3. Der Beistand wird eingeladen, den nächsten Beistandschaftsbericht mit Rechnung und Belegen per 30. September 2023 bis spätestens am 31. Dezember 2023 einzureichen. 4. Die Entscheidgebühr von Fr. 600.00 wird der betroffenen Person auferlegt." 2. 2.1. Gegen diesen, ihm am 7. Juni 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 14. Juni 2022 Beschwerde.