Der Beschwerdeführer wird auf die Nachzahlungspflicht bei Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse hingewiesen (Art. 123 Abs. 1 ZPO). 2. Auf den Antrag des Beschwerdeführers um Einsetzung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes wird nicht eingetreten. - 14 - Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Sache wird im Sinne der Erwägungen zur Durchführung einer Kinderanhörung gemäss Art. 314a Abs. 1 ZGB und zur weiteren Abklärung bezüglich den Modalitäten der Besuchsrechtsbegleitung an die Vorinstanz zurückgewiesen.