Mit einer solchen regelmässigen Überprüfung wird der vorübergehende Charakter des begleiteten Besuchsrechts betont. Die Beiständin ist somit aufzufordern, dem Familiengericht Zofingen einmal jährlich per 31. Dezember einen Verlaufsbericht über das begleitete Besuchsrecht und ihre Empfehlungen zur künftigen Besuchsrechtsregelung einzureichen. - 12 -