Wie bereits mehrmals erwähnt, bringt es die Betroffene in einem für sie belastenden Loyalitätskonflikt, wenn der Beschwerdeführer die von der Kindsmutter getroffenen Entscheidungen nicht mitträgt und diese vielmehr gegenüber der Betroffenen offen als falsch abstempelt. Insgesamt würden unbegleitete Besuche die Betroffene zum jetzigen Zeitpunkt daher erheblich überfordern und verunsichern, was ihre Äusserungen gegenüber der Beiständin am 9. Juli 2022 deutlich zeigen (vgl. E. 4.2 hiervor). Mit seiner Vorstellung, es brauche keine Besuchsbegleitung mehr, stellt der Beschwerdeführer seine eigenen Interessen über das Kindeswohl.