Unter diesen Umständen ist es besonders wichtig, der Betroffenen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, die ihr Bedürfnis an Stabilität und an einer kindsgerechten Förderung zur Aufholung ihrer sozialen Entwicklungsdefizite miteinschliesst. Vor diesem Hintergrund birgt das impulsive und destruktive Verhalten des Beschwerdeführers ein erhöhtes Gefährdungspotential für die Betroffene, insbesondere hinsichtlich ihrem Bedürfnis nach Stabilität. In diesem Sinne wird der Beschwerdeführer auch daran erinnert, dass die Kindsmutter Inhaberin der alleinigen elterlichen Sorge über die Betroffene ist. Entgegen seinen Vor- - 11 -