Dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Betroffene unter einer erheblichen sozialen Beeinträchtigung leidet. Im schulpsychologischen Fachbericht vom 31. Mai 2021 wurde festgehalten, dass bei der Betroffenen aufgrund der kindselterlichen Situation von einem hohen reaktiven Störungsanteil mit unpassenden Bewältigungsstrategien auszugehen sei. Die Betroffene habe gelernt, emotionale Erregung nicht sichtbar werden zu lassen. Es sei bei ihr von einer hohen inneren Erregung in schwierigen Situationen auszugehen (vgl. act. 93 ff. im Verfahren KEMN.2021.721).