im Verfahren KEMN.2021.721). Im jüngsten Bericht der Beiständin vom 20. Juli 2022 sieht sich die Betroffene bereits jetzt teilweise zum Lügen gezwungen, um beiden Elternteilen gerecht zu werden. So habe die Betroffene der Besuchsbegleiterin auf dem Heimweg am 9. Juli 2022 im Zug mitgeteilt, dass sie ihren Vater habe anschwindeln müsse, damit er nicht wisse, wo sie einkaufe und wo sie und ihre Mutter nun wohnen würden. Sie habe Angst, er werde ihrer Mami etwas antun. - 10 - Auch trage sie ihre Brille bei den Besuchen nicht mehr, weil sie in Sorge sei, ihrem Vater damit zu provozieren, da er es unnötig finde, dass sie eine Brille tragen müsse.