4. 4.1. Nach einer Meldung der Beiständin, wonach der Beschwerdeführer während des begleiteten Besuchskontakts vom 9. Juli 2022 die Besuchsbegleiterin mehrmals verbal mit Faustschlägen bedroht und sie beschimpft habe, -9- wurde das begleitete Besuchsrecht während der Dauer des obergerichtlichen Verfahrens zum Schutze der Betroffenen und zur Deeskalation der Angelegenheit vorsorglich sistiert (vgl. Sachverhalt Ziff. 3.7).