Auch die negative Haltung gegenüber der Kindsmutter sei eine Belastung für die Betroffene. Dem Verlaufsbericht zu den begleiteten Besuchen sei zu entnehmen, dass die Familienarbeiterin den Beschwerdeführer wiederholt darauf aufmerksam gemacht habe, dass diese negativen Äusserungen für die Betroffene eine Belastung seien und sie davor geschützt werden müsse. Der Vater nehme die Begleitung der Besuche als Einmischung wahr und verkenne hierbei, dass diese zum Schutz des Kindeswohls an- -7-