2.7. Mit Eingaben vom 15. November und 14. Dezember 2021 beantragte der Kindsvater bei der Vorinstanz u.a. sinngemäss ein Besuchsrecht ohne Begleitung. Zudem stellte er den Antrag, der Kindsmutter sei die elterliche Sorge über die Betroffene zu entziehen. Im Anschluss an die am 16. März 2022 durchgeführte Verhandlung fällte das Familiengericht Zofingen folgenden Entscheid (KEMN.2021.721): -4- "1. Die Anträge des Vaters vom 15. November 2021 und 14. Dezember 2021 werden abgewiesen.