2.5. Im Juni 2019 erfolgte ein erneuter Abbruch der Besuche. Eine Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts zwischen der Betroffenen und dem Kindsvater erfolgte ab dem 12. November 2020 per Videotelefonie. Die begleiteten Besuche fanden im Gemeindehaus in Anwesenheit der Beiständin mittels Videoübertragung in die Justizvollzugsanstalt statt, da der Kindsvater dort eine Strafe zu verbüssen hatte. Die Übertragungen fanden einmal im Monat im Umfang von einer halben Stunde und ab der Entlassung des Kindsvaters aus der Justizvollzugsanstalt im Juli 2021 im Rahmen von rund einer Stunde zweimonatlich statt (vgl. Stellungnahme der Beiständin vom 31. Dezember 2021 in KEMN.2021.721).