Zwischen den Besuchen des Kindsvaters und der Betroffenen sei es immer wieder zu längeren Pausen gekommen, Vereinbarungen seien nicht eingehalten worden, so dass der letzte Besuch im August 2017 stattgefunden habe. Zur Wiederaufnahme der Besuche beantragte die Beiständin die Einrichtung eines begleiteten Besuchsrechts im BBT E..