2.3. Mit Zwischenbericht vom 4. Dezember 2017 (in KEKV.2017.69) berichtete die eingesetzte Beiständin über den Verlauf der Besuchsbegleitung für die Zeit vom 9. September 2015 bis 31. August 2017. Während der Berichtsperiode sei es zwischen den Kindseltern immer wieder zu heftigen Streitigkeiten hinsichtlich der Regelung des persönlichen Verkehrs mit der Betroffenen, gegenseitigen Bedrohungen und aggressivem Verhalten gekommen. Zwischen den Besuchen des Kindsvaters und der Betroffenen sei es immer wieder zu längeren Pausen gekommen, Vereinbarungen seien nicht eingehalten worden, so dass der letzte Besuch im August 2017 stattgefunden habe.