2.2. Am 9. September 2016 schlossen die Eltern im Beisein der Beiständin eine Besuchsvereinbarung ab, nach der der Vater unter anderem berechtigt ist, seine Tochter jedes 2. und 3. Wochenende im Monat von Samstag, 10 Uhr, bis Sonntag, 16 Uhr, zu sich auf Besuch zu nehmen (in KEKV.2017.69).