Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. C., geboren am tt.mm.2012, ist der Sohn der unverheirateten und seit 2013 getrennt lebenden Eltern D. und A.. C. steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der Obhut der Mutter. Für C. bestehen seit 2016 Kindesschutzmassnahmen, welche seither Gegenstand einer Reihe von Kindesschutzverfahren gewesen sind.