1.2. Die beiden Töchter der Betroffenen, Frau A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin 1) und Frau B. (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2), reichten mit Eingabe vom 17. Dezember 2021 beim Bezirksgericht Baden als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eine Gefährdungsmeldung für die Betroffene ein (KEMN.2021.1873 act. 3). Sie führten unter anderem aus, es werde vermutet, dass ihr gemeinsamer Bruder, Herr K., zusammen mit seinem Partner und der Betroffenen nach Spanien oder Portugal gezogen sei. Die demente Betroffene befinde sich seit 14. November 2021 nicht mehr in ihrer Wohnung in S..