2.2. Die Beschwerdeführerin wird berechtigt erklärt, den Betroffenen für den Schulsportunterricht von der Tagesbetreuung […] abzuholen, ihn zum Schulsportunterricht in die entsprechende Sporteinrichtung zu bringen und ihn anschliessend wieder in die Tagesbetreuung […] oder – sofern diese bereits geschlossen ist und es sich um die Betreuungswoche des Vaters handelt – zum Vater zurückzubringen. 3. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.