2. 2.1. Der Beschwerdeführerin wird gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, den Betroffenen auf den nächstmöglichen Termin für einen Schulsportkurs seiner Wahl anzumelden und für seine Sport-Utensilien besorgt zu sein. Die Beschwerdeführerin hat nach erfolgter Anmeldung die Beiständin sowie den Vater über die Wahl des Schulsportkurses sowie Ort und Zeit der Durchführung zu informieren.