So könne der Betroffene den von ihm gewünschten Schulsport nicht besuchen und werde an seinen sportlichen Aktivitäten gehindert. Ein Besuch des Schulsports im zweiwöchentlichen Turnus sei nicht möglich. Sie sei bereit, den Betroffenen zu den Schulsportkursen zu bringen und abzuholen, auch in der Betreuungswoche des Vaters.