In seiner Betreuungswoche bei der Mutter wurde der Betroffene bis vor kurzem während ihrer Arbeitstätigkeit von der Grossmutter mütterlicherseits betreut. Gemäss den Akten und den vorinstanzlichen Ausführungen war diese Betreuung in der Vergangenheit nicht zielführend und hat zu Konflikten zwischen dem Betroffenen und der Grossmutter sowie zwischen den Eltern geführt. Gemäss der Mutter sei die Grossmutter zeitweise überfordert gewesen und der Betroffene habe ihr gegenüber mit Schlägen, Kratzen und Treten reagiert (vgl. act.