3.4. Beim vorliegenden Fall handelt es sich um einen hochgradigen Elternkonflikt und der Betroffene befindet sich offensichtlich in einem starken Loyalitätskonflikt. Seine widersprüchlichen Gewaltvorwürfe gegen seine Mutter und Grossmutter bzw. gegen seinen Vater (vgl. die Kinderanhörung vom 11. Januar 2022, act. 256 f.; Bericht der Tagesbetreuung […] vom 7. Dezember 2021 [Beschwerdeantwortbeilage 3 im Verfahren XBE.2022.13]; Bericht der Beiständin vom 30. Juni 2022 [Beilage 2 zur Eingabe vom 14. Juli 2022, S. 1]) legen die Vermutung nahe, dass er von beiden Elternteilen instrumentalisiert, unter Druck gesetzt und in seinen Aussagen beeinflusst wird.