3.2. Der Beschwerdeführer führt hingegen aus, die Beschwerdeführerin wolle den Betroffenen möglichst von seinen Schulfreunden isolieren, in der Hoffnung, dass er seine Freunde nicht vermisse und er so mit ihr und der Grossmutter nach Deutschland übersiedle. Mit der Grossmutter mütterlicherseits habe der Betroffene kein gutes Verhältnis. Er dürfe in der Betreuungswoche der Mutter nicht draussen spielen und verbringe die freie Zeit isoliert in der Wohnung. Die Beschwerdeführerin habe der Mutter des besten Freundes des Betroffenen ein SMS geschrieben, wonach sie diesem den Kontakt zum Betroffenen verbiete. -9-