Für das vorliegende Verfahren sei für das Kind C., geb. tt.mm.2013, ein Prozessbeistand einzusetzen." -6- 3.9. Mit Verfügung vom 26. September 2022 leitete die Vorinstanz den Verlaufsbericht der Sozialpädagogischen Familienbegleitung des Beratungszentrums E. vom 21. September 2022 an das Obergericht weiter. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: