3.7. Mit Schreiben vom 14. September 2022 leitete die Vorinstanz die Eingabe des Vaters vom 8. September 2022 zuständigkeitshalber dem Obergericht weiter. Darin beantragt der Vater die Anordnung der Weisungen an die Mutter, den Betroffenen während deren Betreuungswoche in der Tagesbetreuung […] anzumelden und ihr zu verbieten, mit dem Betroffenen sämtliche Besuchswochenenden in Deutschland zu verbringen. 3.8. Mit Eingabe vom 22. September 2022 nahm die Beschwerdeführerin zur Eingabe des Vaters vom 8. September 2022 Stellung und änderte ihre Rechtsbegehren wie folgt: " 1. Der angefochtene Entscheid vom 08.02.2022 sei in Ziffer 2 ersatzlos aufzuheben.