- Die Parteien betreuen den Betroffenen je zur Hälfte, indem die Parteien den Betroffenen jeweils alternierend am Montagmorgen nach Schulschluss für eine Woche bis Montagmorgen Schulbeginn betreut. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdegegners." 3.3. Mit Schreiben vom 23. Mai 2022 verzichtete die Vorinstanz auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Entscheides. 3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 14. Juni 2022 beantragte der Vater die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.