2. Der Mutter wird gemäss Art. 307 Abs. 3 ZGB die Weisung erteilt, den Betroffenen bis Ende Februar 2022 in der Tagesbetreuung […] anzumelden und ihn während ihrer Woche tagsüber dort betreuen zu lassen. 3. In Abänderung der bestehenden Betreuungsregelung (Scheidungsurteil vom 30. November 2015, OF.2015.229, Dispositiv Ziffer 2), wird die Betreuung des Betroffenen neu wie folgt festgelegt: - Die Parteien betreuen den Betroffenen je zur Hälfte, indem jede Partei den Betroffenen jeweils alternierend ab Montagabend (nach der Schule oder Tagesbetreuung) für eine Woche bis Montagmorgen betreut.