2. Nach Erstattung einer Gefährdungsmeldung des Vaters am 7. September 2022 eröffnete das Familiengericht Baden ein kindsschutzrechtliches Verfahren (KEMN.2021.1352/ KEKV.2022.16) und nahm umfangreiche Abklärungen vor. Mit Entscheid vom 8. Februar 2022 erkannte das Familiengericht Baden im Dispositiv: