Nachdem die Beschwerdeführerin, die gemeinsam mit ihren erwachsenen Kindern die private Vorsorge des Betroffenen als nicht sachgerecht bekämpft, aber in einem Scheidungsverfahren mit dem Betroffenen steht und zudem durch diesen gegen sie Strafanzeige erhoben worden war, ist vorliegend von einer Interessenkollision auszugehen, die eine Vertretung des Betroffenen ausschliesst. Im als Beilage 8 zum Ausstandsbegehren gegen den Instruktionsrichter der Kammer für Kindesund Erwachsenenschutz des Aargauischen Obergerichts eingereichten Schreiben des B. an die Steuerbehörden vom 22. Oktober 2018 ergibt sich diese Interessenkollision augenscheinlich, wenn dieser schreibt: …er lebe