Als Ehefrau und Kinder der betroffenen Person besteht zwar grundsätzlich eine Vermutung, dass diese als nahestehende Personen die Interessen des Betroffenen vertreten. Nachdem die Beschwerdeführerin, die gemeinsam mit ihren erwachsenen Kindern die private Vorsorge des Betroffenen als nicht sachgerecht bekämpft, aber in einem Scheidungsverfahren mit dem Betroffenen steht und zudem durch diesen gegen sie Strafanzeige erhoben worden war, ist vorliegend von einer Interessenkollision auszugehen, die eine Vertretung des Betroffenen ausschliesst.