Zofingen zu Recht von einer Erwachsenenschutzmassnahme Umgang genommen und festgestellt habe, dass auch der zwischenzeitlich errichtete Vorsorgeauftrag (mit der Einsetzung des befreundeten Arzt als Vorsorgebeauftragten) mangels Urteilsunfähigkeit nicht in Kraft gesetzt werden könne. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 28. Januar 2022 beantragte die getrennt lebende Ehefrau des B., A., vertreten durch ihre Nachkommen, dem Familiengericht Zofingen den Ausstand des Gerichtspräsidenten Ferdinand Andermatt. -3-