Auslöser sei offenbar die Strafanzeige des B. gegen seine damals noch mit ihm zusammenlebende Ehefrau A., ihm einen Bargeldbetrag von 1,3 Mio Franken gestohlen zu haben, gewesen - ein Vorwurf, der sich in der Folge als haltlos erwiesen und zu einer Einstellung des Strafverfahrens gegen A. geführt habe - sowie eine Selbstanzeige des B. wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Der betroffene B., der zwischenzeitlich in einem Scheidungsverfahren mit seiner Ehefrau stehe, habe mittels Vollmachten sowohl einen Rechtsvertreter wie auch einen befreundeten Arzt zur Unterstützung in seiner körperlichen Schwäche mandatiert, weshalb das Familiengericht