gerichts Zofingen vom 20. Januar 2021 an B. abgeschlossen. 1.2. Mit Entscheid vom 14. April 2021 nahm die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Aargauischen Obergerichts eine von den Angehörigen von B. mit Eingabe vom 15. März 2021 erhobene Aufsichtsbeschwerde nicht anhand. Zur Begründung des vorgenannten Entscheids führte die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Aargauischen Obergerichts aus, den Gefährdungsmeldungen liege ein familiärer Zwist zugrunde, der allerdings von den Angehörigen des B. in Abrede gestellt werde.