1. 1.1. Nach Erstattung einer ersten Gefährdungsmeldung der Familienangehörigen für ihren Vater und Ehemann B., geboren am tt.mm.1942, am 20. Dezember 2017 eröffnete das Familiengericht Zofingen ein Erwachsenenschutzverfahren und verzichtete nach entsprechender Prüfung mit Entscheid vom 17. August 2018 auf die Anordnung einer erwachsenenschutzrechtlichen Massnahme. Eine weitere Gefährdungsmeldung wurde von den Angehörigen am 8. November 2018 erstattet und vom Familiengericht Zofingen anhand genommen. Am 11. November 2020 reichten die Angehörigen erneut eine Gefährdungsmeldung ein. Das entsprechende Erwachsenenschutzverfahren wurde mit Schreiben des Präsidiums des Familien-