3. 3.1. Schliesslich rügt die Beschwerdeführerin die Einsetzung von K. als Beistand und beantragt die Einsetzung einer anderen Person als Mandatsträger. Sie bringt vor, die Elternberater K. und J. hätten es unterlassen, bei der Kinderärztin oder der L. entsprechende Berichte einzuholen, weswegen wichtige Informationen keinen Eingang in die Akten gefunden hätten. Das Vertrauen in diese Elternberater sei daher nicht mehr gegeben. Dies habe sie bereits anlässlich der Anhörung vom 8. Februar 2022 ausdrücklich mitgeteilt. - 12 -